Bundesaufnahmeprogramm
Die Deutsche Bundesregierung hat im Oktober 2023 das Bundesaufnahmeprogramm für gefährdete AfghanInnen gestartet.
Wie funktioniert das Programm und wo stehen wir heute?
Registrierungen durch NGOs, sogenannte „Meldeberechtigte Stellen“ sind immer kostenlos.
Die Ministerien für Inneres und Äußeres haben ein humanitäres Aufnahmeprogramm beschlossen,
das 1000 Personen (Familienangehörige bereits eingeschlossen) pro Monat aufnehmen sollte. Hier siehst du die aktuellen Zahlen zum Programm.
Inzwischen wurde das Programm beendet (Stand 2025)
Zum Bundesaufnahmeprogramm haben wir die folgenden Fragen und Antworten zusammengestellt.
Bitte beachte, dass diese noch vorläufig sind und laufend überarbeitet werden.
Zielgruppe für die Aufnahme im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms sind afghanische Staatsangehörige, die sich noch immer in Afghanistan befinden, die:
Du selbst kannst dich NICHT direkt bei der deutschen Bundesregierung für das Aufnahmeprogramm anmelden. Die Registrierung erfolgt über bestimmte Nichtregierungsorganisationen. Diese werden “Meldeberechtigte Stellen” genannt. Diese Meldeberechtigten Stellen sind nicht öffentlich bekannt.
Nein. Da sich die abgefragten Informationen für das Bundesaufnahmeprogramm von den vormals abgefragten Daten unterscheiden muss leider eine erneute Registrierung vorgenommen werden.
Die Registrierung bei der Koordinierungsstelle ist nicht automatisch eine Registrierung für das Aufnahmeprogramm. Bitte verwende diesen Link für weitere Informationen: (https://www.koordinierungsstelle.org)
Nein. Momentan richtet sich das Auswahlverfahren des Aufnahmeprogramm nur an Personen, die sich zum Zeitpunkt der Anmeldung in Afghanistan aufhalten. (https://www.bundesaufnahmeprogrammafghanistan.de/bundesaufnahme-en/bundesaufnahmeprogramm-faq/-/2557876).
Nein. Die örtlichen Reisebüros spielen bei diesem Programm KEINE Rolle. Nur eine begrenzte Anzahl von Organisationen (NGOs) mit Sitz in Deutschland hat Zugang zur Anmeldung für dieses Programm. Die offiziellen Meldestellen haben ihren Sitz in Deutschland und verlangen für die Registrierung kein Geld. ACHTUNG – bei Angeboten von Organisationen, die für eine Registrierung Geld verlangen handelt es sich um Betrug! In letzter Zeit haben wir vermehrt festgestellt, dass sich Personen fälschlicherweise als Teil der Kabul Luftbrücke ausgeben und Geld verlangen. Solltet ihr auf solche Vorfälle stoßen, meldet sie bitte an info@kabulluftbrücke.de.
Nein. Für das neue Aufnahmeprogramm ist keine Zahlung erforderlich.
Hier findest du weitere legale Wege der Migration, die mit keiner Frist verbunden sind.
Deutschland verfügt über zahlreiche renommierte Hochschulen und Universitäten und zieht viele internationale Studierende an. Wenn du in Deutschland studieren möchtest, benötigst du eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums.
Bevor du dein Visum beantragst, ist es wichtig, eine Zulassung von einer deutschen Hochschule oder Universität zu erhalten. Zudem musst du nachweisen, dass du über ausreichende finanzielle Mittel für deinen Lebensunterhalt verfügst – in der Regel durch ein Sperrkonto mit derzeit mindestens 11.208 € pro Jahr (Stand 2024) oder ein Stipendium.
Weitere Voraussetzungen können der Nachweis von Deutsch- oder Englischkenntnissen (abhängig vom Studiengang) sowie eine Krankenversicherung sein. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die spezifischen Anforderungen der gewünschten Hochschule und der zuständigen deutschen Botschaft oder Ausländerbehörde zu informieren.
Wenn du bereits als Fachkraft ausgebildet bist, benötigst du ein Unternehmen in Deutschland, das dir eine Stelle anbietet und gemeinsam mit dir den Visa-Antrag stellt.
Möchtest du eine Ausbildung in Deutschland beginnen, brauchst du einen Ausbildungsbetrieb, der dir einen Platz anbietet. Zudem sind ausreichende Deutschkenntnisse erforderlich, um die Berufsschule besuchen und dem Unterricht folgen zu können. In vielen Fällen wird ein Sprachniveau von mindestens B1 vorausgesetzt.
Zusätzlich können weitere Anforderungen bestehen, wie die Anerkennung deiner Qualifikationen oder die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Es empfiehlt sich, frühzeitig alle notwendigen Dokumente zusammenzustellen und sich über die aktuellen Bestimmungen zu informieren.
Ein Visum zur Familienzusammenführung kann beantragt werden, wenn ein Mitglied deiner Kernfamilie (Ehepartner*in, minderjährige Kinder oder Eltern minderjähriger Kinder) bereits in Deutschland lebt und einen entsprechenden Aufenthaltstitel besitzt.
In Ausnahmefällen kann auch eine Familienzusammenführung zu entfernteren Verwandten erfolgen, insbesondere wenn es sich um minderjährige Schutzbedürftige handelt. Diese Verfahren sind jedoch komplizierter und erfordern eine besonders gründliche Prüfung.
Da der Prozess oft komplex und langwierig ist, ist es ratsam, sich frühzeitig rechtliche Unterstützung durch Anwälte oder Beratungsstellen zu holen. In der Regel wird der Antrag in Deutschland gestellt, während der/die AntragstellerIn einen Botschaftstermin in Teheran oder Islamabad wahrnehmen muss.
Die Wartezeiten für Visa im Rahmen der Familienzusammenführung sind lang – in vielen Fällen kann es ein Jahr oder länger dauern, bis das Visum ausgestellt wird. Daher ist es wichtig, sich gut vorzubereiten und alle erforderlichen Dokumente vollständig einzureichen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Wir konzentrieren uns auf Evakuierungen aus Afghanistan, kämpfen für Menschenrechte und helfen dort, wo wir dringend gebraucht werden.
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