Bundesaufnahmeprogramm

Die Deutsche Bundesregierung hat im Oktober 2023 das Bundesaufnahmeprogramm für gefährdete AfghanInnen gestartet.

Wie funktioniert das Programm und wo stehen wir heute?

Bundesaufnahmeprogramm Roadmap

  1. Eine meldeberechtigte NGO finden, die den Fall annimmt
  2. Die Gefährdungsanzeige wird durch die NGO geprüft
  3. Die Gefährdungsanzeige wird durch die NGO zur Zwischenprüfung bei KooSt eingereicht
  4. Einreichung der Gefährdungsanzeige bei der Bundesregierung
  5. Auswahl des Falles durch einen Algorithmus
  6. Überprüfung der Dokumente und Vergabe einer vorläufigen Aufnahmezusage durch das BAMF
  7. Ausreise aus Afghanistan nach Pakistan – Dokumente im Original:
  • Reisepass
  • Pakistan-Visum
  • Alle Dokumente, die eine Gefährdung belegen, um sie später der Deutschen Botschaft in Pakistan vorzulegen
  1. Erster Termin bei der Deutschen Botschaft in Pakistan („Biometrie“): Erfassung biometrischer Daten und Dokumentenprüfung
  1. Wartezeit (6–8 Monate) in Pakistan – es können weitere Daten- und Dokumentenprüfungen sowie DNA-Tests folgen
  1. Zweiter Termin bei der Deutschen Botschaft in Pakistan („Sicherheitsinterview“)
  2. Weitere Prüfung und Freigabe zur Ausreise nach Deutschland
  3. Vergabe des Deutschland-Visums
  4. Ausreisevorbereitung durch die GIZ
  5. Ausreisetag und erneute Prüfung der Dokumente am Flughafen Islamabad
  6. Geschafft! Ankunft in Deutschland

Registrierungen durch NGOs, sogenannte „Meldeberechtigte Stellen“ sind immer kostenlos.

Aktueller Stand

  • Seit Juli 2024 wurden keine Aufnahmezusagen über das Bundesaufnahmeprogramm erteilt.
  • Es können aktuell keine Fälle mehr in das Programm eingegeben werden.
  • Die Deutsche Botschaft in Islamabad bearbeitet weiterhin Visa-Anträge und die Sicherheitsinterviews laufen weiter.
  • Es gibt weiterhin Flüge von Pakistan nach Deutschland. Nicht mehr so regelmäßig wie in der Vergangenheit, aber sie finden statt.
    Stand 02/2025

Über das Programm

Die Ministerien für Inneres und Äußeres haben ein humanitäres Aufnahmeprogramm beschlossen,
das 1000 Personen (Familienangehörige bereits eingeschlossen) pro Monat aufnehmen sollte. Hier siehst du die aktuellen Zahlen zum Programm.
Inzwischen wurde das Programm beendet (Stand 2025)

  • Das Programm läuft in gestaffelten Auswahlrunden ab. Es handelt sich also nicht um ein Notfall-Evakuierungsprogramm, sondern wird sich über die nächsten Monate und möglicherweise Jahre erstrecken.
  • Einzelpersonen können sich NICHT selbst bei der Regierung anmelden.
  • Nur ausgewählte NGOs können Personen für das Programm vorschlagen.
  • Jeder Vorschlag, der durch eine NGO abgegeben wird, muss anschließend von der „Koordinierungsstelle der Zivilgesellschaft“ überprüft werden und kann dann als Bewerbung in das Aufnahmeprogramm eingegeben werden.
  • Bitte schickt uns keine E-Mails und auch keine Dokumente. Wir können keine Gefährdungsmeldungen an die Koordinierungsstelle weitergeben, da aktuell keine neuen Fälle eingereicht werden können.
  • Das Bundesaufnahmeprogramm wird von der deutschen Bundesregierung konzipiert und durchgeführt. Die Website der Bundesregierung mit weiterführenden Informationen findest du hier. 
  • Zusätzliche Informationen findest Du auch auf der Website von Handbook Germany in Persisch und Paschtu.
  • Die Auswahl von Personen, die über das Bundesaufnahmeprogramm in Deutschland aufgenommen werden, liegt ausschließlich bei der deutschen Bundesregierung. Weder wir, noch eine andere NGO ist in die Entscheidungsprozesse der Regierung involviert.

Häufig gestellte Fragen

Zum Bundesaufnahmeprogramm haben wir die folgenden Fragen und Antworten zusammengestellt.
Bitte beachte, dass diese noch vorläufig sind und laufend überarbeitet werden.

Zielgruppe für die Aufnahme im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms sind afghanische Staatsangehörige, die sich noch immer in Afghanistan befinden, die:

  • sich durch ihren Einsatz für Frauen-/Menschenrechte oder durch ihre Tätigkeit in den Bereichen Justiz, Politik, Medien, Bildung, Kultur, Sport oder Wissenschaft besonders exponiert haben und deshalb individuell gefährdet sind
oder/und
  •  aufgrund ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität oder ihrer Religion eine sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles ergebende spezifische Gewalt oder Verfolgung erfahren bzw. erfahren haben und deshalb konkret und individuell gefährdet sind, insbesondere als Opfer schwerer individueller Frauenrechtsverletzungen, homo- oder transfeindlicher Menschenrechtsverletzungen oder als exponierte Vertreterinnen und Vertreter religiöser Gruppen/Gemeinden.

Du selbst kannst dich NICHT direkt bei der deutschen Bundesregierung für das Aufnahmeprogramm anmelden. Die Registrierung erfolgt über bestimmte Nichtregierungsorganisationen. Diese werden “Meldeberechtigte Stellen” genannt. Diese Meldeberechtigten Stellen sind nicht öffentlich bekannt.

Nein. Da sich die abgefragten Informationen für das Bundesaufnahmeprogramm von den vormals abgefragten Daten unterscheiden muss leider eine erneute Registrierung vorgenommen werden.

Nein, derzeit ist das Aufnahmeprogramm ausgesetzt und es können keine neuen Fälle registriert werden. Sobald es Neuigkeiten gibt, informieren wir darüber auf unserer Webseite.

Die Registrierung bei der Koordinierungsstelle ist nicht automatisch eine Registrierung für das Aufnahmeprogramm. Bitte verwende diesen Link für weitere Informationen: (https://www.koordinierungsstelle.org)

Nein. Momentan richtet sich das Auswahlverfahren des Aufnahmeprogramm nur an Personen, die sich zum Zeitpunkt der Anmeldung in Afghanistan aufhalten. (https://www.bundesaufnahmeprogrammafghanistan.de/bundesaufnahme-en/bundesaufnahmeprogramm-faq/-/2557876).

Nein. Die örtlichen Reisebüros spielen bei diesem Programm KEINE Rolle. Nur eine begrenzte Anzahl von Organisationen (NGOs) mit Sitz in Deutschland hat Zugang zur Anmeldung für dieses Programm. Die offiziellen Meldestellen haben ihren Sitz in Deutschland und verlangen für die Registrierung kein Geld. ACHTUNG – bei Angeboten von Organisationen, die für eine Registrierung Geld verlangen handelt es sich um Betrug! In letzter Zeit haben wir vermehrt festgestellt, dass sich Personen fälschlicherweise als Teil der Kabul Luftbrücke ausgeben und Geld verlangen. Solltet ihr auf solche Vorfälle stoßen, meldet sie bitte an info@kabulluftbrücke.de.

Nein. Für das neue Aufnahmeprogramm ist keine Zahlung erforderlich. 

Weitere Visa-Verfahren

Hier findest du weitere legale Wege der Migration, die mit keiner Frist verbunden sind.